Der Unfallgegner ist schuld
Wer zahlt: die Kfz-Haftpflichtversicherung des Gegners, sobald die Schuldfrage geklärt ist.
- Als Geschädigter tragen Sie den Reparaturaufwand üblicherweise nicht selbst
- Sie wählen die Werkstatt: Ein Partnerwerkstatt-Vorschlag der Versicherung ist nicht bindend
- Ein fremdverschuldeter Haftpflichtschaden wird Ihrem eigenen Vertrag üblicherweise nicht angelastet
Für Sie heißt das: Wir bereiten die Unterlagen prüffähig auf und begleiten die Abwicklung.