Das Intervall ist erreicht
Die meisten Hersteller sehen ein Service alle 10.000 bis 30.000 km oder einmal im Jahr vor, bei Longlife-Intervallen bis zu zwei Jahre. Welcher Wert gilt, steht im Serviceplan Ihres Herstellers.
Drei Anlässe, bei denen sich ein Termin auszahlt.
Die meisten Hersteller sehen ein Service alle 10.000 bis 30.000 km oder einmal im Jahr vor, bei Longlife-Intervallen bis zu zwei Jahre. Welcher Wert gilt, steht im Serviceplan Ihres Herstellers.
Schraubenschlüssel, „Service“ oder eine Kilometerangabe im Display: Ihr Auto meldet den fälligen Wartungstermin selbst. Ignorieren verschiebt nur die Meldung, nicht die Fälligkeit.
Vor Urlaub, Umzug oder Alpenpass ist ein Service sinnvoll, auch wenn das Intervall noch nicht erreicht ist. Für die Reisezeit gibt es den Urlaubscheck vor der Reise
Gesetzlich vorgeschrieben ist in Österreich nur die Begutachtung nach §57a, das Pickerl. Das Service verlangt der Hersteller — daran hängen Ihre Garantie und der Wiederverkaufswert.
Rechtsstand: Juli 2026 · Quelle: §57a KFG 1967
Über das Formular in fünf Schritten, per WhatsApp oder telefonisch. Ein Foto vom Zulassungsschein hilft, ist aber kein Muss.
2 MinutenWir melden uns mit Terminvorschlag und Preisrahmen — nicht nur mit einem Termin.
innerhalb von 24 StundenWir arbeiten den Wartungsumfang Ihres Herstellers ab. Finden wir dabei etwas Zusätzliches, rufen wir an, bevor wir es machen.
ca. 1–4 StundenRechnung mit allen Positionen, Eintrag im Serviceheft und Hinweis auf den nächsten fälligen Termin.
am selben TagEin Kalender würde Ihnen einen Termin geben, den wir nicht immer halten können — etwa wenn ein Teil bestellt werden muss. Deshalb sammeln wir zuerst die Informationen und melden uns dann mit Termin und Preis, maximal 24 Stunden später.
Ein paar kurze Fragen, die Leistung ist schon ausgewählt. Sie bekommen Termin und Preis innerhalb eines Werktags.
Begutachtung, Mängelbehebung und Nachbegutachtung in einem Haus.
Beläge, Scheiben, Leitungen und Bremsflüssigkeit samt Siedepunkt.
Kühlleistung messen, befüllen, Innenraumfilter tauschen.
Fehlerspeicher auslesen und die Ursache finden, statt Teile zu tauschen.
Nein. Nach der EU-Gruppenfreistellungsverordnung für den Kfz-Sektor (Kfz-GVO) darf ein Hersteller die Garantie nicht an sein eigenes Werkstattnetz binden. Entscheidend ist, dass nach Herstellervorgabe gearbeitet wird, dass Teile in der vorgeschriebenen Qualität verbaut werden, dass die Intervalle eingehalten sind und dass alles lückenlos dokumentiert wird.
Rechtsstand: Juli 2026 · Quelle: EU-Verordnung 461/2010 (Kfz-GVO) samt Ergänzenden Leitlinien der Europäischen Kommission
Ja. Beim gedruckten Serviceheft mit Stempel, Datum, Kilometerstand und Unterschrift. Bei Fahrzeugen mit digitalem Serviceheft tragen wir über die Serviceportale der Hersteller ein. Sollten wir für Ihr Modell keinen Portalzugang haben, sagen wir Ihnen das schon bei der Anfrage. Die detaillierte Rechnung mit allen Positionen bekommen Sie in jedem Fall.
Das kleine Service ist die jährliche Basis: Motoröl und Ölfilter wechseln, alle Flüssigkeiten, Reifen, Bremsen, Beleuchtung und Batterie kontrollieren, Fehlerspeicher auslesen. Das große Service enthält all das und zusätzlich Innenraumfilter, Kraftstofffilter, Zündkerzen, Bremsflüssigkeitswechsel sowie die Kontrolle von Achsen, Lenkung, Stoßdämpfern, Auspuff und Riemen.
Die meisten Hersteller sehen ein Service alle 10.000 bis 30.000 km oder einmal jährlich vor — je nachdem, was zuerst eintritt. Bei Longlife-Intervallen können es bis zu 30.000 km oder zwei Jahre sein. Wichtig: Das Service hat nichts mit dem Pickerl zu tun. Die Begutachtung nach §57a ist gesetzlich vorgeschrieben, das Service verlangt der Hersteller.
Der Preis hängt von der Ölmenge und der vorgeschriebenen Freigabe ab: ab 129 €. Das passende Öl bestimmen wir über Fahrzeugidentnummer und Zulassungsschein, nicht über die Viskosität allein. Fotografieren Sie den Zulassungsschein und schicken Sie ihn per WhatsApp, dann nennen wir Ihnen die richtige Freigabe und den Preis.
Nein. Gesetzlich verpflichtend ist nur die wiederkehrende Begutachtung nach §57a, also das Pickerl. Das Service ist eine Vorgabe des Herstellers und Voraussetzung dafür, dass die Herstellergarantie erhalten bleibt.
Rechtsstand: Juli 2026 · Quelle: §57a KFG 1967
Ja, vor jeder Reparatur. Sie sehen darin die Teile, die Arbeitszeit und die Summe. Unser Kostenvoranschlag ist schriftlich und klar aufgeschlüsselt. Mehrkosten führen wir nur nach Ihrer Freigabe aus.
Rechtsstand: Juli 2026 · Quelle: § 1170a ABGB (Kostenvoranschlag)
Bitte stellen Sie vorher eine Anfrage. Wir antworten innerhalb von 24 Stunden — mit einem Termin und einem Preisrahmen. Geöffnet haben wir Montag bis Samstag von 09:00 bis 18:00, auch am Samstag ganztägig.
Ja. Beim Service ist das Auto ohnehin auf der Hebebühne — die Begutachtung nach §57a lässt sich direkt anschließen. Sagen Sie uns bei der Anfrage, wann Ihr Pickerl fällig ist. Falls dabei Mängel auffallen, beheben wir sie in derselben Werkstatt.
Ihre Frage ist nicht dabei? Weitere Fragen und Antworten
Schicken Sie uns Ihre Anfrage in fünf Schritten: Leistung auswählen, optional den Zulassungsschein fotografieren, kurz beschreiben, worum es geht, Kontaktdaten hinterlassen. Wir melden uns mit Termin und Preisrahmen zurück. Wenn es schneller gehen soll, rufen Sie an oder schreiben Sie uns auf WhatsApp.
Mosetiggasse 1A/0/9-10, 1230 Wien · Mo.–Sa. 09:00–18:00 Uhr