„Ich bin absolut begeistert vom Service! Der Mechaniker war nicht nur freundlich und kompetent, sondern hat mir auch alles transparent erklärt. Die Reparatur wurde schnell und professionell durchgeführt, und der Preis war mehr als fair. Man fühlt sich hier wirklich gut aufgehoben – klare Weiterempfehlung!"
Wann ist Ihr Pickerl fällig?
Auf der Begutachtungsplakette ist der Monat am Rand gelocht, das Jahr steht groß in der Mitte. Tragen Sie beides ein — Sie sehen sofort, bis wann Sie Zeit haben und ob die Toleranzfrist bereits läuft.
Plakette gerade nicht zur Hand? Der Monat steht auch auf Ihrem letzten Prüfgutachten. Ihre Eingaben bleiben im Browser — wir bekommen davon nichts zu sehen.
Wählen Sie Monat und Jahr von Ihrer Plakette.
Der Monat ist am Rand der Plakette gelocht, das Jahr steht groß in der Mitte.
Die Berechnung folgt der aktuellen Regelung für Pkw und Motorräder: ein Monat vor bis vier Kalendermonate nach dem gelochten Monat. Für Lkw, Busse und schwere Anhänger gibt es keine Toleranzfrist. Ab 19. Mai 2027 entfällt der Toleranzzeitraum — dafür darf die Begutachtung dann bis zu vier Monate früher gemacht werden. Diese Auskunft ersetzt keine rechtliche Beratung. Rechtsstand: Juli 2026 · Quelle: §57a KFG 1967
Vier Schritte bis zur Plakette
Kein Online-Kalender, sondern ein Termin, der hält. Warum das so ist, steht unten bei den häufigen Fragen.
Formular, WhatsApp oder Telefon. Pflicht sind nur Leistung, Name, Telefonnummer und E-Mail.
2 MinutenWir melden uns mit einem konkreten Termin und dem Preis für Ihr Fahrzeug.
innerhalb von 24 StundenSie warten bei uns oder geben das Auto ab und holen es am Nachmittag.
ca. 45–60 MinBestanden: Plakette sofort. Mängel: schriftlicher Kostenvoranschlag, Reparatur im Haus.
am selben Tag§57a Instandsetzung: alles in einem Haus
Wurden schwere Mängel festgestellt, genügt eine Nachbegutachtung, bei der nur der behobene Mangel beurteilt wird — nicht das ganze Fahrzeug. Dafür müssen aber drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein.
Gerechnet ab der negativen Begutachtung. Danach ist eine komplette neue Begutachtung fällig.
Die Nachbegutachtung muss dort passieren, wo auch die Begutachtung stattgefunden hat.
So viel darf das Fahrzeug seit der Begutachtung gefahren sein — nicht mehr.
Fällt eine dieser Bedingungen weg, wird das Fahrzeug komplett neu begutachtet. Wer die Mängel woanders beheben lässt, verliert Zeit, Kilometer und oft die Vier-Wochen-Frist.
Bei uns bleibt das Fahrzeug im Haus: Wir prüfen, wir reparieren, wir begutachten nach. Ein Ansprechpartner, ein Weg, eine Rechnung.
Was wir bei der Instandsetzung selbst machen
Rechtsstand: Juli 2026 · Quelle: §57a Abs. 2 KFG 1967, §57a KFG 1967 (Nachbegutachtung, Fristen)
Was wird beim Pickerl geprüft?
Die §57a-Begutachtung folgt einem gesetzlich festgelegten Prüfkatalog. Geprüft wird, ob Ihr Fahrzeug verkehrs- und betriebssicher ist und ob es die Umweltvorgaben einhält.
Fahrgestellnummer, Typenschild, Kennzeichentafeln und der Abgleich mit dem Zulassungsschein. Stimmen die Daten nicht überein, können wir nicht begutachten.
Betriebsbremse und Feststellbremse auf dem Bremsprüfstand, Bremswirkung und Gleichmäßigkeit auf beiden Seiten, Bremsleitungen und Bremsschläuche, Zustand von Bremsbelägen und Bremsscheiben, Bremsflüssigkeit samt Siedepunkt, Funktion von ABS und ESP.
Lenkspiel, Lenkgetriebe, Spurstangen und Spurstangenköpfe, Manschetten, Servolenkung und deren Dichtheit.
Windschutzscheibe und Hauptsichtfeld, Rückspiegel und Außenspiegel, Scheibenwischer und Scheibenwaschanlage, Tönungen und Aufkleber im Sichtbereich.
Scheinwerfer und deren Einstellung, Blinker und Warnblinkanlage, Brems-, Rückfahr- und Nebelleuchten, Kennzeichenbeleuchtung, Rückstrahler, Batterie und die sichtbare Verkabelung.
Radlager, Federn und Stoßdämpfer, Achs- und Traggelenke, Silentblöcke, Profiltiefe und Zustand der Reifen, Alter und Beschädigungen der Reifen, Felgen und Radbefestigung.
Rahmen und Bodengruppe, Schweller und Längsträger, Korrosion und Durchrostung an tragenden Teilen, Auspuffanlage, Kraftstoffleitungen und Tank, Anhängevorrichtung.
Sicherheitsgurte und Gurtschlösser, Sitze und ihre Befestigung, Airbag-Warnleuchte, Hupe, Geschwindigkeitsmesser sowie die in Österreich vorgeschriebene Mitführpflicht — Warndreieck, Verbandskasten und Warnweste.
Abgasmessung entsprechend dem Antriebssystem, Geräuschentwicklung, Undichtheiten an Motor, Getriebe und Achsen.
Die Bremsflüssigkeit wird nicht nur angeschaut, sondern gemessen. Sinkt ihr Siedepunkt zu weit ab, weil sie über die Jahre Wasser aufgenommen hat, gilt das als Mangel. Deshalb gehört ein Bremsflüssigkeitswechsel alle zwei Jahre zum Pflichtprogramm — mehr dazu beim Bremsenservice.
Fristen, Toleranz und Strafen
Das Wichtigste rechnet Ihnen der Sofort-Check oben aus. Wer es genauer wissen will, klappt hier auf.
Für Pkw gilt derzeit die 3-2-1-Regel: Die erste Begutachtung ist drei Jahre nach der Erstzulassung fällig, die zweite zwei Jahre später, ab dann jedes Jahr.
Die Begutachtung ist von einem Monat vor bis vier Kalendermonate nach dem gelochten Monat zulässig — dieser Toleranzzeitraum gilt nur für Pkw und Motorräder.
In der Mitte der Plakette steht das Jahr der nächsten Begutachtung, der Monat wird am Rand gelocht.
Die weiße Plakette gilt für alle normalen Fahrzeuge, eine rote bekommen ausschließlich historische Fahrzeuge. Jahresfarben wie bei der deutschen Prüfplakette gibt es in Österreich nicht.
Mit der 42. KFG-Novelle werden die Intervalle für Pkw und Motorräder verlängert. Jetzt gilt die 3-2-1-Regel mit vier Monaten Toleranz. Ab 19. Mai 2027 gilt die 4-2-2-2-1-Regel: erste Begutachtung vier Jahre nach der Erstzulassung, danach drei Verlängerungen um jeweils zwei Jahre, ab dann jährlich.
Der Toleranzzeitraum entfällt ersatzlos. Dafür darf die Begutachtung künftig bis zu vier Monate vor der Lochung gemacht werden.
Rechtsstand: Juli 2026 · Quelle: 42. KFG-Novelle, ÖAMTC
Nach dem Toleranzzeitraum begeht man eine Verwaltungsübertretung: Der Strafrahmen nach § 134 Abs. 1 KFG 1967 reicht bis zu 5.000 Euro; die verhängten Strafen liegen in der Praxis meist deutlich darunter.
Im Ausland gilt die österreichische Toleranzfrist nicht — dort zählt allein der Monat auf der Plakette. Vor der Fahrt in den Süden machen Sie das Pickerl besser vorher; dazu passt unser Urlaubscheck.
Ihre Versicherung schaut im Schadensfall auf den Zustand des Fahrzeugs — was eine abgelaufene Begutachtung bedeutet, hängt von Ihrer Polizze ab.
Rechtsstand: Juli 2026 · Quelle: §134 Abs. 1 KFG 1967, §57a KFG 1967
Was unsere Kundinnen und Kunden sagen
Termin anfragen — wir melden uns innerhalb 24 Stunden
Ein paar kurze Fragen, die Leistung ist schon ausgewählt. Sie bekommen Termin und Preis innerhalb eines Werktags.
Weitere Leistungen
Service & Reparatur
Wartung nach Herstellervorgabe — die Garantie bleibt erhalten.
Bremsenservice
Beläge, Scheiben, Leitungen und Bremsflüssigkeit samt Siedepunkt.
Reifenservice & Felgen
Wechseln, Wuchten, Einlagern — inklusive RDKS.
Glasschäden
Steinschlag reparieren, Scheibe tauschen, Assistenzsysteme kalibrieren.
Häufige Fragen zum Pickerl
Der Preis hängt vom Antrieb und von der Fahrzeugklasse ab. Bei uns beginnt die Begutachtung für einen Pkw bei ab 80 €, für Diesel bei ab 95 € und für Hybrid- und Elektrofahrzeuge bei ab 99 €. Enthalten sind die vollständige Prüfung nach dem gesetzlichen Katalog, die Abgasmessung, das Prüfgutachten und bei positivem Ergebnis die Plakette. Die Behebung von Mängeln wird gesondert verrechnet — immer erst nach schriftlichem Kostenvoranschlag und Ihrer Freigabe.
Bei einem Pkw ohne Mängel rechnen Sie mit ca. 45–60 Minuten. Sie können währenddessen bei uns warten. Werden Mängel gefunden, hängt die Dauer davon ab, welche Teile gebraucht werden: Liegt das Teil bei uns, reparieren wir in der Regel am selben Tag. Muss bestellt werden, nennen wir Ihnen den Liefertermin sofort — Sie entscheiden dann, ob Sie das Fahrzeug dalassen oder noch einmal kommen.
Zwingend brauchen wir den Original-Zulassungsschein — eine Kopie genügt nicht. Wurde am Fahrzeug etwas verändert, etwa andere Felgen, ein anderes Fahrwerk oder eine Anhängevorrichtung, bringen Sie bitte Typenschein oder COC-Papier mit. Hilfreich ist außerdem das letzte Prüfgutachten. Bei Gasfahrzeugen muss der Tank mindestens zu zwei Dritteln gefüllt sein. Sind Ihre Räder mit Felgenschlössern gesichert, brauchen wir den passenden Schlüssel.
Derzeit gilt ein Toleranzzeitraum von vier Kalendermonaten nach dem Monat, der auf der Plakette gelocht ist. In dieser Zeit dürfen Sie das Fahrzeug in Österreich weiter verwenden. Im Ausland gilt diese Toleranz nicht — in Italien, Ungarn, Kroatien, Slowenien und Deutschland zählt allein der Monat auf der Plakette. Ab 19. Mai 2027 entfällt der Toleranzzeitraum ersatzlos; dafür darf die Begutachtung dann bis zu vier Monate früher gemacht werden.
Wer ohne gültige Begutachtung fährt, begeht eine Verwaltungsübertretung. Der Strafrahmen nach § 134 Abs. 1 KFG 1967 reicht bis zu 5.000 Euro. In der Praxis liegen die tatsächlich verhängten Strafen deutlich darunter, dokumentierte Fälle bewegen sich im niedrigen dreistelligen Bereich. Die Höhe entscheidet die Behörde im Einzelfall, bei Wiederholung fällt sie höher aus. Dazu kommt: Im Schadensfall prüft Ihre Versicherung den Zustand des Fahrzeugs.
Das hängt davon ab, wie schwer der Mangel ist. Bei leichten Mängeln bekommen Sie die Plakette, müssen die Mängel aber beheben. Bei schweren Mängeln gibt es keine Plakette: Das Fahrzeug darf längstens zwei Monate nach der Begutachtung weiterverwendet werden und nicht über die Frist der bisherigen Plakette hinaus. Bei Gefahr im Verzug ist eine Weiterverwendung nicht gestattet, die Zulassung wird aufgehoben. Wir beheben die Mängel im eigenen Haus.
Bei der Nachbegutachtung wird nur der behobene Mangel beurteilt, nicht das gesamte Fahrzeug. Dafür müssen drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein: Die Vorführung erfolgt innerhalb von vier Wochen nach der negativen Begutachtung, in derselben Begutachtungsstelle, und es wurden seither höchstens 1.000 Kilometer gefahren. Fällt eine Bedingung weg, ist eine komplette neue Begutachtung fällig. Genau deshalb ist es sinnvoll, Prüfung und Reparatur am selben Ort zu machen.
Ja. Wir arbeiten mit fixen Terminen, damit jedes Fahrzeug seinen Platz auf der Hebebühne hat und Sie nicht warten müssen. Schicken Sie uns eine Anfrage über das Formular, per WhatsApp oder telefonisch. Sie bekommen innerhalb von 24 Stunden eine Antwort — mit Termin und mit Preis. Einen Online-Kalender bieten wir bewusst nicht an, weil ein Termin ohne Materialprüfung oft nicht zu halten ist.
Nein, das sind zwei verschiedene Dinge. Das Service ist eine Vorgabe des Herstellers, die Begutachtung nach §57a eine des Gesetzgebers. Beides lässt sich aber in einem Termin erledigen — sprechen Sie uns darauf an.
Pickerl in 1230 Wien — Termin anfragen
Sie bekommen innerhalb von 24 Stunden eine Antwort mit Termin und Preis. Tauchen dabei Mängel auf, beheben wir sie im selben Haus — inklusive Nachbegutachtung.
Mosetiggasse 1A/0/9-10, 1230 Wien · Mo.–Sa. 09:00–18:00 Uhr